Wir sind bereits mittendrin in der Problematik auf der Suche nach gutem Fachpersonal. Umso wichtiger ist es, den Stamm zu halten – und das gilt übrigens auch für den Stamm der Aushilfen. Was das alles mit Lohnoptimierung zu tun hat? Sehr viel!

Lohnkosten sind in der Gastronomie der größte einzelne Kostenblock. Sie haben einen Anteil in Höhe von etwa 30 bis 35 Prozent am Gesamtumsatz. Das allein spricht schon von der Bedeutung dieses Faktors – und von der Notwendigkeit, in diesem Bereich das Optimale für das Betriebsmanagement herauszuholen. Lohnoptimierung bedeutet letztlich nichts anderes, als die vom Gesetzgeber erlaubten Freiräume zu nutzen. Das heißt in diesem Fall, die steuerfreien Zuschläge, für die keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden, anzuwenden. Manche tun das zum Glück bereits. „Zum Glück“ für die Unternehmer und für die Mitarbeiter. Das Procedere nämlich ist ein ideales Mittel, einerseits um seine Mitarbeiter zu „pflegen“ und besser bezahlen zu können: bei den vielen Abend-, Sonn- und Feiertagszeiten kann sich da ganz schnell eine Aufbesserung des Nettolohns um mehrere hundert Euro pro Monat ergeben. Das motiviert und bindet das Personal auch mehr an den Arbeitgeber. Andererseits profitieren Sie dabei von beachtlichen Einsparungen: Denn wenn Sie für Ihre Mitarbeiter pro Kopf ca. 120 bis 140 Euro Lohnsteuer und Arbeitgeberbeiträge im Monat einsparen können  – bei 5, 10 oder 50 Mitarbeitern!!! – dann stehen Ihnen am Ende Lohnkostensenkungen von bis zu 3 oder sogar 5 Prozent mehr zur Verfügung!

Wer in der Gastronomie zahlt seinen Aushilfen eigentlich steuerfreie Zuschläge?

Jetzt, wo der Sommer endlich für gutes Geschäft auch in den Wirtsgärten sorgt, haben viele Gastwirte wieder zahlreiche Aushilfen, die für sie saisonal arbeiten.  Schätzungsweise 10 bis 50 Prozent der angemeldeten Mitarbeiter arbeiten generell als Aushilfen. Das betrifft ganz besonders alle klassischen Ausflugslokale, die in der heißen Jahreszeit auch ihre heiße Betriebsphase haben, es kann aber genauso wichtig auch für Restaurants und Gaststätten am Jahresende sein, wenn die Firmen-Weihnachtsfeiern stattfinden. Die wenigsten Wirte wissen jedoch, dass auch ihre Aushilfen zuschlagsberechtigt sind.

Fakt ist, dass die 450 Euro für Aushilfen eine starre Grenze sind. Die landläufige Meinung, man könne hier ein wenig „strecken“, ist schlichtweg falsch. Auch ein Stundenkonto für die Aushilfe zu führen und eine eventuelle höhere Auszahlung gleich auf den nächsten Monat zu verschieben, ist nicht möglich. Der Stundenlohn mal die gearbeitete Stundenanzahl ist immer im aktuellen Monat zu zahlen. Der Beleg dazu sind die Dienstpläne – die wie alle steuerrelevanten Unterlagen zehn Jahre lang aufgehoben werden müssen. Sollten hier Mehrstunden nachgewiesen werden, müssen die betreffenden Aushilfen  sozialversichert werden. Mit ihrer Lohnsteuer und zwar in Lohnsteuerklasse 6, der schlechtesten. Dafür haftet erst einmal der Unternehmer.

Eine andere Variante ist das Arbeitszeitkonto, bei dem die Gelder im voraus geschätzt und errechnet werden, inklusive aller Zuschläge, so dass der Mitarbeiter in etwa immer dasselbe ausbezahlt bekommt. Das ist zwar erlaubt, die Problematik aber: man muss am Jahresende centgenau abrechnen. Was, wenn der Mitarbeiter krank war? Was, wenn unvorhergesehene Minus- oder Mehrzeiten entstanden? Da muss alles stimmen, damit weder zu viel noch zu wenig bezahlt wird. Das funktioniert auch wirklich nur, wenn man regelmäßig, mindestens alle drei Monate seine Lohnkonten mit den Arbeitszeitkonten abgleicht.

Die generelle Nutzung steuerfreier Zuschläge, klart belegt mit den heute durch den Mindestlohn notwendigen Aufzeichnungen , ist hingegen wirklich das Beste. Leider raten Steuerberater ihren Gastro-Kunden oft davon ab, einfach weil da natürlich organisatorische Perfektion gefragt ist und es bei der Lohnabrechnung viel Arbeit macht. Ich bin allerdings der Meinung, dass man beim größten Kostenblock im Betrieb nicht zu träge sein darf, um sich hier rechts- und prüfungssicher zu organisieren. Es kann nicht sein, dass ich auf die Möglichkeit verzichte, unversteuert mehr auszubezahlen – nur aus Furcht, einen Dokumentationsfehler zu machen!

Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge:

25 % für die Arbeit ab 20 Uhr bis 0 Uhr

40 % für die Arbeit von 0 Uhr bis 4 Uhr

50 % für die Arbeit am Sonntag

125 % für die Arbeit an Feiertagen