Bei Minijobs ist es möglich sich von der der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien zu lassen. Wird dies gewünscht, so ist der entsprechende Antrag vom Arbeitnehmer zu stellen. Detaillierte Information dazu und den entsprechenden Antrag gibt es auf der Webseite der Minijobzentrale. Der Antrag muss spätestens im Monat, ab dem er gelten soll beim Arbeitgeber eingehen. Liegt kein Antrag vor, gilt Rentenversicherungspflicht. Die Arbeitnehmeranteil der RV Beträgen werden somit abgeführt; Die ausgezahlte Vergütung sinkt entsprechend.
Es ist vom mir beabsichtig: