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Mitarbeiter Einstellen: Osteria Mia
Arbeitgeber Information
Persönliche Angaben des Arbeitnehmers
Anrede
Gender
Wohnsitz
AustrittVertragsende
Gehaltszahlung
Abweichender Empfänger
SV-NummerSozialversicherungs- nummer
Art des Arbeitgebers
Steuerklasse
Religion
Kinderfreibetrag
Anzahl
AlterSind Sie über 23?
EigenekinderHaben Sie eigene Kinder?

Ich bin derzeit ordentlicher Student und eingeschrieben an einer Hochschule, Universität
oder Fachhochschule (gilt nicht für Duales Studium)

Ich bin zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses beschäftigungslos und bei der Agentur für Arbeits- oder Ausbildungssuchend gemeldet.

Vereinbarte Vergütung

Es wird monatlich nach den tatsächlich gearbeiteten Stunden abgerechnet und vergütet.

Um Schwankungen in den mtl. geleisteten Stunden auszugleichen, wird ein Jahresarbeitszeitkonto geführt.

Die monatliche Vergütung wird stets unter 450 Euro liegen:

Zeitgleich ausgeübte Hauptbeschäftigung

„Hauptbeschäftigung“ ist eine Beschäftigung, aufgrund welcher mindestens in einem Sozialversicherungszweig Versicherungspflicht vorliegt. Bei Beamten (oder ähnlichen Dienstverhältnissen) liegt in deren Tätigkeit - unabhängig von den eben genannten Kriterien - stets eine Hauptbeschäftigung in diesem Sinn vor.

Versicherungspflichtigzur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen Versicherung

Zeitgleich ausgeübte Minijobs


Bitte kreuze an:

Durchschnittliches Monatsentgelt (Berechnungsweg: Gesamtsumme, gebildet aus der Summe der 12 monatlichen Arbeitsentgelte pro Jahr, plus Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld - abschließend geteilt durch 12).

Mit diesem Formular kannst Du Dich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen.

Hier geht es zum Dokument!


Durchschnittliches Monatsentgelt (Berechnungsweg: Gesamtsumme, gebildet aus der Summe der 12 monatlichen Arbeitsentgelte pro Jahr, plus Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld - abschließend geteilt durch 12).

123343452748023750837407340734034254234523235254353454098503805

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Bei Minijobs ist es möglich sich von der der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien zu lassen. Wird dies gewünscht, so ist der entsprechende Antrag vom Arbeitnehmer zu stellen. Detaillierte Information dazu und den entsprechenden Antrag gibt es auf der Webseite der Minijobzentrale. Der Antrag muss spätestens im Monat, ab dem er gelten soll beim Arbeitgeber eingehen. Liegt kein Antrag vor, gilt Rentenversicherungspflicht. Die Arbeitnehmeranteil der RV Beträgen werden somit abgeführt; Die ausgezahlte Vergütung sinkt entsprechend. 

Es ist vom mir beabsichtig:

Zeitgleich ausgeübte Beschäftigung

Alle Tätigkeiten als Werkstunden müssen zusammengerechnet werden und dürfen in Summe nicht über der Zeitgrenze liegen. Zudem muss eine Tätigkeit als Hauptbeschäftigung gewählt werden und wird nach ELStAM versteuert. Alle weiteren sind Nebenbeschäftigungen mit Steuerklasse 6.


Diese Beschäftigung ist meine Hauptbeschäftigung


Diese Beschäftigung ist meine Hauptbeschäftigung


Angaben über die Meldung als Arbeit-oder Ausbildung-Suchender


Ich bin zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses beschäftigungslos und bei der Agentur für Arbeit Arbeits- oder Ausbildungssuchend gemeldet


Angaben zur Beurteilung der Berufsmäßigkeit

Sollte die monatliche Vergütung auch nur einmal über 450 Euro liegen muss die sog. „Berufsmäßigkeit“ überprüft werden. Wird die Tätigkeit als „Berufsmäßig“ 

gewertet ist diese voll Sozialversicherungspflichtig.

Zeitgleich ausgeübte Hauptbeschäftigung

„Hauptbeschäftigung“ ist eine Beschäftigung, aufgrund welcher mindestens in einem Sozialversicherungszweig Versicherungspflicht vorliegt. Bei Beamten (oder ähnlichen Dienstverhältnissen) liegt in deren Tätigkeit -
unabhängig von den eben genannten Kriterien - stets eine Hauptbeschäftigung in diesem Sinn vor.

Diese Hauptbeschäftigung ist versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen- Versicherung

Weitere befristete Beschäftigungen

Alle befristeten Beschäftigungen pro Kalenderjahr müssen zusammengerechnet werden und dürfen in Summe die 70 Arbeitstage nicht überschreiten.

*Gemeint sind solche Beschäftigungen, die wegen ihrer vorab erfolgten zeitlichen Befristung - jeweils für sich 

betrachtet - (damals) komplett als sozialversicherungsfrei bewertet wurden.

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Ausweispflicht
ErklärungErklärung bezüglich der Mitteilungspflicht künftiger Änderungen
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